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Erweiterte hyva-garantiebedingungen

I. GELTUNGSBEREICH

1.        Die erweiterte Garantie gilt ausschließlich für die Hyva-Kranmodellreihe EDGE. Folgende Hyva EDGE Kranmodelle sind abgedeckt:

HT92; HT112; HT130; HT162; HT212; HT240; HB90; HB112; HB130; HB160; HB210; HB240; HC91; HC91K; HC95; HC103; HC111; HC111K; HC121; HC125; HC131; HC131K; HC143; HC153; HC161; HC161K; HC173; HC183; HC213; HC213K; HC223; HC231; HC235e; HC243; HC243K; HC245; HC261; HC265e; HC601; HC661 (Produkte).

2.       Diese erweiterten Garantiebedingungen gelten für alle oben angegebenen Hyva-Produkte und deren Ersatzteile weltweit.

3.       Aufgrund der Beschaffenheit der Hyva-Produkte gelten die meisten Kunden als Geschäftskunden, d. h. natürliche Personen, die in ihrer beruflichen Funktion im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Aktivität (Handel, Unternehmensführung, Handwerk, freiberuflich) handeln, oder als Rechts­körperschaften. Wenn es sich bei den Eigentümern um Verbraucher im Sinne des geltenden Rechts handelt, sie also nicht im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (Handel, Unternehmensführung, Handwerk, freiberuflich) handeln, gelten diese erweiterten Garantiebedingungen, soweit sie nicht den durch die einschlägigen Verbraucherschutzgesetze gewährten Schutz einschränken oder dazu in Widerspruch stehen.

II. GARANTIEBEDINGUNGEN

1.        Der Zugang zur Leistungen der erweiterten Hyva-Garantie wird erst nach der Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Garantiescheins an Hyva gewährt. Hyva behält sich das Recht vor, Garantieleistungen in Ermangelung des unterschriebenen Garantiescheins abzulehnen.

2.       Die erweiterte Garantie deckt alle Mängel an Material und Verarbeitung ab. Sie ist auf Mängel­beseitigung oder Ersatz des defekten Teils oder im Ermessen von Hyva den Ersatz des Produkts selbst beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Hyva ausdrücklich jede Haftung für die Kosten von Produktmontage und -entfernung, Fahrzeug- oder Produktausfall, Ersetzungskosten, Transport- oder Importkosten, entgangenen Einnahme oder Gewinne oder Schäden, die durch Hyva-Produkte verursacht werden, ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umweltschäden oder damit ver­bundene Eindämmungs- oder Reinigungskosten, übermäßige oder unangemessene Arbeitskosten.

3.       Die erweiterte Garantiedauer für alle neuen Produkte ist wie folgt:

  • 3 Jahre (oder 3.000 Stunden) ab dem Datum der Erstverwendung des Produkts wie nachstehend definiert;
  • 5 Jahre (bzw. 5.000 Betriebsstunden) ab dem Zeitpunkt der Erstverwendung des Produkts wie nachfolgend definiert in Strukturteilen (Basis, Säule, erster Ausleger, zweiter Ausleger, Erweiterungen, Schwenkarm, Stabilisierungsbalken und alle Zylinder), sowohl bei Haken- als auch Windeneinsätzen;
  • 1 Jahr (bzw. 1.000 Betriebsstunden) ab dem Datum der Erstverwendung des Produkts für alle anderen Betriebsweisen, die Greifer, Gabeln, Dreh- und Wendevorrichtungen oder andere Zubehörteile benötigen, die Druckkräfte auf dem Boden oder die Lkw-Karosserie erzeugen.

Die Garantiedauer für die Ersatzteile beträgt zwölf (12) Monate ab Rechnungsdatum.

Die Garantiedauer für aufgearbeitete Produkte beträgt sechs (6) Monate ab Datum der Erstverwendung des aufgearbeiteten Produkts.

Die Garantie gilt nicht, wenn die obligatorische Wartung nicht gemäß dem vorgeschriebenen Wartungszeitplan ausgeführt wurde.

4.      Das Datum der Erstverwendung ist für jedes Produkt wie folgt festgelegt:

Neue Produkte: Datum des erweiterten Garantiescheins

Ersatzteile: Rechnungsdatum

Aufgearbeitete Produkte: Rechnungsdatum

5.       Alle Hyva-Produkte sind gemäß den entsprechenden Hyva-Anweisungen zu installieren und zu betreiben. Anderenfalls sind diese Garantiebedingungen nichtig.

6.       Alle Hyva-Produkte müssen durch einen autorisierten Hyva Service Partner repariert oder ersetzt werden. Es dürfen nur Hyva-Originalteile verwendet werden. Anderenfalls sind diese Garantie­bedingungen nichtig. Die Liste der Hyva Service Partner erhalten Sie von Ihrem Verkäufer oder auf Anfrage direkt von Hyva.

7.       Alle Hyva-Produkte unterliegen gemäß dem Hyva Cranes Benutzerhandbuch der obligatorischen Wartung durch einen autorisierten Hyva Service Partner. Es dürfen nur Hyva-Originalteile verwendet werden. Die Garantie gilt nicht, wenn die obligatorische Wartung und Instandhaltung nicht gemäß diesen Bedingungen ausgeführt wurde.

8.       Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie gilt nicht für:

  • Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Installationen verursacht werden, mit Ausnahme von Installationen, die von Gesellschaften der Hyva-Gruppe vorgenommen wurden;
  • Schäden, die durch Fehlgebrauch oder missbräuchliche oder unangemessene Bedienung verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Bedienung, die nicht mit den Bedienungshandbüchern der Produkte übereinstimmt, oder durch Bediener, die nicht zum Bedienen der Hyva-Ausrüstung ausgebildet sind. Falls Zweifel bestehen, ob das Produkt ordnungsgemäß bedient wurde, trägt der Eigentümer die Beweislast;
  • Schäden aufgrund dessen, dass die Wartung/Instandhaltung nicht gemäß den Betriebs- und Wartungsanweisungen und -handbüchern von Hyva durchgeführt wurde;
  • Abnutzung und Verschleiß von Teilen aufgrund unsachgemäßer Lagerung und/oder Transportschäden von ab Werk gelieferten Waren;
  • Alle Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Führungsblöcke; Kugel- und Rolllager; Lagerbuchsen; Dichtungen; Seil- und Hebezubehör; Lasthaken; Schutzschläuche; Stützplatten; Sitzabdeckungen; Sicherungen und Lampen; Aufkleber; bewegliche/Gleitteile wie Buchsen oder Zapfen;
  • Alle Teile, die während der Garantiedauer dem Austausch entsprechend dem Wartungsplan unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Batterien, Akkumulatoren, Hydraulik­pumpen und Einbauten wie Greifer, Rotatoren, Palettengabeln und Betriebsstoffe wie Öle, Fette, Filterkartuschen, Luftfilter;
  • Betrieb mit Hydraulikdruck/Durchfluss/Temperatur oberhalb der Angaben in den technischen Daten auf dem Datenblatt und/oder in der Bedienungsanleitung; oder ein im Vergleich zur Empfehlung von Hyva übermäßiger Ölstrom von der Pumpe; oder bei Deaktivierung oder Inaktivität von Sicherheitssystemen;
  • Korrosion von unlackierten Teilen;
  • Schäden infolge von Korrosion durch grobe Reinigung (d. h. Verwendung von Hoch­druckreingern oder aggressiven Substanzen wie Salz oder Zement) oder im Zusammenhang mit mariner Nutzung;
  • Grundierungsbeschichtungen;
  • Schäden durch Verwendung ungeeigneter Öle (ungeeigneter Öltyp oder ungeeignete Ölviskosität);
  • Fälle, in denen unbefugte Änderungen vorgenommen wurden;
  • Fälle, in denen Wartung oder Reparatur durch einen nicht von Hyva autorisierten Betrieb durchgeführt wurde;
  • Schäden durch andere Einflüsse, die außerhalb der Kontrolle von Hyva liegen;
  • Produkte oder deren Bauteile, die nicht über seriöse Hyva-Vertriebskanäle erworben wurden.

9.       Die Garantie ist nicht übertragbar.

10.    Die erweiterte Garantie setzt die normale Verwendung des Krans voraus (d. h. maximal 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche). Eine Laufzeit des Krans von 1.000 Stunden im Jahr gilt im Sinne der erweiterten Garantie als Durchschnitt. Die erweiterte Garantie gilt nicht, wenn diese normalen Nutzungsbedingungen überschritten werden. In diesem Fall gilt die Standardgarantie von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Erstverwendung gemäß Absatz II 4. 

III. VERANTWORTUNG DES EIGENTÜMERS

1.        Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das Produkt und das Fahrzeug, an dem das Produkt installiert ist, gemäß den Anweisungen im Hyva Cranes Benutzerhandbuch ordnungsgemäß zu bedienen und zu warten.

2.       Um Garantieleistungen im Rahmen der erweiterten Hyva-Garantie zu erhalten, kann der Eigentümer zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesen erweiterten Garantiebedingungen aufgeführten Anforderungen aufgefordert werden, Belege über alle obligatorischen Wartungsarbeiten gemäß dem Hyva Cranes Benutzerhandbuch vorzulegen.

3.       Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, den Kran an den Standort des Hyva Service Partners zu bringen, wenn eine obligatorische Wartung ansteht.

4.      Schäden, die während des Transports entstehen, werden nicht durch diese Garantie gedeckt. Wenn sie eintreten, muss der Eigentümer den Verkäufer des Hyva-Produkts zur Bearbeitung kontaktieren. 

IV. GARANTIEVERFAHREN

1.        Um Garantieleistungen im Rahmen dieser erweiterten Garantie zu erhalten, muss der Eigentümer das Produkt zu den normalen Betriebszeiten zu einem Hyva Service Partner bringen.

2.       Obwohl jeder Hyva Service Partner die von dieser erweiterten Garantie abgedeckten Garan­tieleistungen erbringt, empfiehlt Hyva die Rückgabe an den Hyva-Händler, bei dem Sie Ihr Fahrzeug/Produkt gekauft haben, da dieser an der Kooperation mit Ihnen interessiert ist.

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